Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Die im Folgenden aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen dem Journalisten, hier als “Autor“ bezeichnet, und German Daily News , hier “GDN“ bezeichnet, beinhalten die ausnahmslos geltenden, allgemeinen Bedingungen. Der Nachrichtendienst GDN ist ein Angebot der United Press Association Inc., Las Vegas. Die Dienste werden ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen erbracht. Mit Inanspruchnahme der Leistungen, die GDN anbietet, erkennt der Autor die Geschäftsbedingungen verbindlich an. Die Gültigkeit dieser Bedingungen erstreckt sich auf alle Leistungen, die von der GDN angeboten werden. Bei der Anmeldung kommt zwischen dem Autor und der GDN ein Nutzungsvertrag zustande. Im kaufmännischen Verkehr gelten die AGB insbesondere auch für künftige Geschäftsbeziehungen. Sie gelten deswegen sowohl für erstmalige, wie auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn der Autor die AGB nicht mehr ausdrücklich bestätigt. Abweichende AGB-Bedingungen des Autors werden von der GDN nicht anerkannt.
2. Gegenstand der AGB
Die hier aufgeführten Geschäftsbedingungen sollen die Rechte der Autoren, die Rechte der GDN und die Rechte Dritter im Rahmen des Betriebs eines personalisierten Presse-Ressorts wahren. Die GDN bietet im Zuge des Betriebs des Presse- und Newsportals die Vergabe personalisierter Presse-Ressorts an. Diese Ressorts werden nicht von der GDN, sondern von den einzelnen Journalisten mit Inhalten (Content) gefüllt.
Journalisten und auch Pressefotografen treten in diesem Zusammenhang als Content-Lieferanten auf und stellen Dritten redaktionelle Inhalte (Texte, Bilder etc.) via Subdomain zur Verfügung und machen diese somit öffentlich zugänglich. Dabei werden redaktionelle Inhalte eigenverantwortlich von Journalisten/Pressefotografen veröffentlicht, die GDN ist für diese Veröffentlichungen nicht verantwortlich. Die sogenannten Presse-Ressorts sind rechtlich eigenständig und unabhängig, was man auch am jeweiligen Impressum des Presse-Ressorts erkennen kann. Vorsorglich distanziert sich die GDN ausdrücklich von jeglichen Inhalten, die über diese Presse-Ressorts veröffentlicht werden. Selbiges gilt für die über diese Seiten stattfindenden Verlinkungen auf fremde Inhalte.
Jeder Autor erhält ein personalisiertes Presse-Ressort und ein Redaktionssystem und kann beides kostenlos nutzen. Das System ermöglicht es ihm, auf bestimmte Bereiche des Portals zuzugreifen und redaktionelle Inhalte in den dafür vorgesehenen Bereichen zu veröffentlichen. Da ein personalisiertes Presse-Ressort immer auch aus redaktionellen Inhalten anderer Quellen besteht, ist ein solches Ressort stets in das Hauptportal eingebettet. Auf dem personalisierten Presse-Ressort kann jeder Autor u.a. Texte und Bildmaterial einstellen. Punkt 4 verweist auf die Bedingungen und den Umfang, zu welchem das Presse-Ressort genutzt werden kann. Der Funktionsumfang kann jederzeit von der GDN geändert werden, wenn eine Änderung aufgrund einer Weiterentwicklung notwendig und dies für den Autor ohne Nachteile zumutbar ist.
3. Vertragsabschluss
Durch das Absenden des auf der GDN Webpräsenz befindlichen Registrierungsformulars gibt der Autor ein Angebot zum Vertragsabschluss mit der GDN ab. Anmelden können sich uneingeschränkt geschäftsfähige, natürliche und juristische Personen. Der Vertrag kommt zustande, wenn die GDN das Vertragsangebot des Autors durch eine Registrierungsbestätigung beantwortet. Dies kann per Email oder per Briefpost geschehen. Im Einzelfall kann die GDN eine Registrierung verweigern.
Nach §18 des Staatsvertrags über Mediendienste ist GDN verpflichtet, jeden Autoren vor Beginn der Tätigkeit oder der Nutzung eines Presse-Ressorts über die Art, den Umfang und die Zwecke der Erhebung, der Nutzung und der Verarbeitung personenbezogenen Daten, sowie die Verarbeitung der Daten des Autors zu informieren. Es wird deswegen erklärt, dass die GDN die übermittelten Daten ausschließlich zum internen Gebrauch und zur eindeutigen Identifizierung des Autors nutzt. Die Übermittlung soll sicherstellen, dass jeder Autor uneingeschränkt zu seinen Beiträgen steht und die Verantwortung dafür übernimmt. Voraussetzung, um als Autor auf GDN tätig zu werden ist es deswegen, dass jeder Autor seine Nutzerdaten vollständig und wahrheitsgemäß angibt und übermittelt. Jeder Autor erhält nur ein Presse-Ressort, die Nutzung mehrerer Presse-Ressorts ist nicht gestattet. Autoren ist es gestattet, unter einem Pseudonym aufzutreten, wobei jeder Autor nur ein Pseudonym verwenden darf. Dieses Pseudonym darf nicht gegen geltendes Marken- und Urheberrecht verstoßen. Wer gegen diese Bestimmungen verstößt, kann von der GNA ausgeschlossen werden.
4. Vertragsleistungen
I) Rechte, Pflichten und Leistungen des Anbieters
Autoren, die sich auf GDN angemeldet haben, erhalten die Möglichkeit, eigene redaktionelle Inhalte über ein Redaktionssystem im Newsportal von GDN einzustellen. Teilweise sind diese Inhalte auch über Presse-Ressorts Dritter einzusehen. Werden redaktionelle Inhalte eingestellt, dann ist GDN gegenüber dem Autor nicht verpflichtet, Gebühren, Honorare oder sonstige Zahlungen zu leisten. Eine gesonderte Freigabe der Berichte, Artikel und/oder Bilder, und auch die komplette Ablehnung, kann durch die GDN jederzeit veranlasst werden. In der Regel wird Content innerhalb von 72 Stunden freigeschaltet, eine sofortige Veröffentlichung in Realtime ist nicht möglich. Der Zugriff auf das Redaktionssystem der GDN und die Nutzung und Erstellung eines Presse-Ressorts sind kostenlose Leistungen, die der Anbieter zur Verfügung stellt. Ein Rechtsanspruch besteht darauf ebenso wenig, wie die dauerhafte und uneingeschränkte Bereitstellung des Redaktionssystems der GDN oder des Presse-Ressorts. So kann GDN jederzeit und ohne Vorankündigung und Begründung den Zugang zum Redaktionssystem verweigern, das Presse-Ressort deaktivieren oder löschen und vom Autor eingestellte Inhalte ändern oder löschen. Ansprüche können in diesem Fall vom Autor nicht geltend gemacht werden, worauf der Autor ausdrücklich verzichtet.
Um einen Redaktionsausweis oder einen Ausweis für Fotografen zu erhalten, müssen alle erforderlichen Voraussetzungen vorliegen (Bestellung, Zahlungseingang etc.) Der Autor hat es somit selbst in der Hand, wie schnell sein Ausweis zugestellt werden kann. Das Passbild wird in elektronischer Form per Email an die GDN geschickt. Benennung im Impressum: Wenn die Rubrik benannt wurde, wird auch der Name des Autors im Impressum genannt.
Eine Redaktionsbestätigung wird immer nur für einen spezifischen Zweck ausgegeben, sprich für einen konkret benannten Einzelzweck. Ferner wird sie nicht vergeben, wenn es sich um zusammengefasste Zwecke handelt oder um Zwecke, die für einen längeren Zeitraum angegeben wurden. GDN hat das Recht, die Ausstellung von Redaktionsbestätigungen abzulehnen oder zu modifizieren.
Genehmigungserteilung und Rechte an Beiträgen: Der Autor gewährt gegenüber der GDN durch das Übertragen von redaktionellen Inhalten bzw. Berichten automatisch eine gebührenfreie, unwiderrufliche, gegenseitige und unausschließliche Genehmigung zur Nutzung, Bearbeitung, Änderung, Reproduktion, Übersetzung, Verteilung, Darstellung und Veröffentlichung dieser Inhalte allein oder als Teil anderer Arbeiten. Dies gilt für jegliche Form, auf jeglichem Medium oder auf jeglicher Technologie, die bereits bekannt ist oder später entwickelt wird. Zudem gewährt der Autor der GDN das Recht, die eingestellten Inhalte zusätzlich in anderen Presse-Ressorts zu veröffentlichen.
Wird regulär oder frühzeitig gekündigt, steht dem Autor kein Anspruch auf die Erstattung bereits geleisteter Zahlungen zu. Auch vermeintliche Ansprüche können vom Autor nicht geltend gemacht werden.
Die gelieferten Inhalte der Autoren werden von GDN nicht im Detail überprüft, eine Überwachungspflicht besteht deswegen nicht. Trotzdem behält sich GDN das Recht vor, Inhalte - sofern notwendig - transparent zu machen, Informationen zu bearbeiten, zurückzuhalten oder teilweise bzw. komplette Informationen nach freiem Ermessen der GDN herauszunehmen. Dies geschieht, um einschlägigen Gesetzen, Regelungen, Rechtsprozessen und Regierungsbelangen zu entsprechen.
Der Autor kann sein Presse-Ressort bewerben, indem er folgende Mittel nutzt, die ihm zur Verfügung gestellt werden: Eigene, individuelle Subdomain, Downloadbereich, Redaktionssystem, separater Infobereich, Marketing-Tools. Das Presse-Ressort ist ausschließlich für die Veröffentlichung von Artikeln und Bildern bestimmt, nicht aber für Download-Angebote. Diese dürfen dort nicht zur Verfügung gestellt werden.
II) Rechte und Pflichten des Autors
a) Die Nutzung des GDN Redaktionssystems bedeutet nicht, dass die Inhalte automatisch veröffentlicht werden. Der Autor kann somit kein Recht auf Veröffentlichung seiner Artikel, Berichte und Bilder durchsetzen. GDN hat das Recht, Artikel, Berichte und Bilder gesondert freizugeben oder die Veröffentlichung abzulehnen. Eine Verpflichtung des Autors, redaktionelle Inhalte in sein Presse-Ressort einzupflegen, besteht nicht. Kosten für den Autor in Bezug auf Hosting, Unterhalt des Presse-Ressorts und technische Pflege bestehen nicht. Die Beiträge und Kosten, die in Punkt 4/I aufgeführt sind, sind All-Inklusive-Preise.
b) Bei der Registrierung verpflichtet sich der Autor, seine persönlichen Daten wahrheitsgetreu, unmissverständlich und vollständig anzugeben und diese stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Er alleine ist für sämtliche Angaben, die er macht, verantwortlich. Bei Änderung der Daten ist dies gegenüber der GDN unverzüglich mitzuteilen. Eine Registrierung unter falscher Identität oder einem Pseudonym ist verboten. Die Login-Kennung und die persönlichen Passwörter muss der Autor vor unberechtigten Zugriffen schützen.
c) Werbung für das eigene Presse-Ressort oder für die GDN ist untersagt, insbesondere, wenn es sich dabei um Spam, Serien-Mails, Rundfaxe, unerlaubte Werbung, irreführende Keywords oder um Keywords handelt, die die (Marken-)Rechte Dritter verletzten. Der Autor darf keine inhaltsgleichen oder weitgehend inhaltsgleichen Nachrichten bzw. rechtwidrige Emails (Spam) verbreiten. Dazu gehören folgende - oft mit Spam in Verbindung gebrachte - Aktivitäten, die verboten sind: Das Sammeln von Email-Adressen in Massen mit Hilfe von Software oder Internetrobots, das unaufgeforderte Senden von Werbe-Emails, das Versenden von Emails ohne direkte und persönliche Anrede oder ohne Bezug zum Empfänger, das Übermitteln von Emails oder SMS und anderen Nachrichten mit Adress- und Absenderdaten, die falsch sind, und von Nachrichten mit manipuliertem Inhalt. Wenn Autoren Spam verbreiten oder unerlaubte Werbung betreiben, können sie von der GDN fristlos, spätestens aber nach dem zweiten Verstoß gemäß Punkt 10 gekündigt werden. Dadurch verfallen alle Ansprüche aus dem Presse-Ressort und auch das Presse-Ressort selbst. Bei einem Verstoß kann ein Autor, der nachweislich Spam verbreitet oder unerlaubte Werbung betreibt, mit einer Vertragsstrafe von bis zu 5.000 Euro oder einem Kosten-Aufwandersatz belegt werden. Weitere Schadenersatzansprüche durch den Beschwerdeführer sind darin nicht enthalten. Auch für weitere Kosten (z. B. Anwalts- oder Gerichtskosten) haftet der Autor.
d) Der Autor darf nicht im Namen der GDN auftreten, für die GDN Erklärungen abgeben oder entgegennehmen und Angebote annehmen. Kosten, die dem Autor durch seine (selbstständige) Arbeit entstehen, werden von der GDN nicht ersetzt. Der Autor ist weder bei der GDN angestellt, noch ist er dessen Vertreter. Dies darf zu keiner Zeit gegenüber Dritten zum Ausdruck gebracht oder vorgespiegelt werden. Ein Arbeitsvertrag zwischen GDN und dem Autor wird diesbezüglich nicht geschlossen. Für behördliche Auflagen, Genehmigungen und steuerliche Anforderungen ist der Autor selbst verantwortlich. Für Kontaktangaben, die im eigenen Presse-Ressort gemacht werden, ist der Autor ebenfalls verantwortlich. Auf diese Kontaktdaten hat die GDN k einen Einfluss.
e) Werbemaßnahmen, die vom Autor in seinem Presse-Ressort veröffentlicht werden, müssen als eigene Maßnahme erkenntlich sein. GDN ist nur an eigene Werbeaussagen und Unterlagen gebunden. Ausgeschlossen ist eine Haftung für Werbeaussagen von Autoren, die nicht mit GDN abgestimmt oder freigegeben wurden.
f) Der Autor muss jederzeit per Email erreichbar sein und muss gewährleisten, dass er die Emails auch empfängt und diese durch Weiterleitung, Stilllegung oder Überfüllung des Accounts nicht zugestellt werden können.
g) Der Autor darf sein personalisiertes Presse-Ressort nicht auf Dritte übertragen. Er versichert außerdem, dass er eventuell kursrelevante Informationen, von denen er Kenntnis durch seine Arbeit erlangt hat, nicht für persönliche Zwecke nutzt. Der Redaktionskodex ist für jeden Autor verbindlich.
h) Der Autor wird im Impressum seines Presse-Ressorts (Subdomain) namentlich als Verantwortlicher genannt. Er versichert, dass er - der Autor - für seine Veröffentlichungen juristisch in vollem Umfang haftet. Darunter sind beispielsweise Urheberrechtsverletzungen, Fehlinformationen, illegale Verlinkungen etc. zu sehen. Der Autor steht in diesem Zusammenhang in der Verantwortung.
i) Der Autor verpflichtet sich, das Ansehen von GDN zu wahren und nicht gegen Sitte und Recht zu verstoßen. Eine Unterlassung von Seiten der GDN kann dann verlangt werden, wenn der Autor durch Aussagen, Handlungen, Inhalte und/oder Darstellungen die Belange von GDN in schädlicher Weise berührt. Unabhängig davon kann die GDN den Zugang zum Login-Bereich verwehren. Der Autor stellt GDN ausdrücklich von allen Ansprüchen in Bezug auf die Punkte b), c), d), e), h) und i) frei, die Dritte gegenüber GDN geltend machen könnten. Er übernimmt zudem die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung von GDN, einschließlich sämtlicher Anwalts- und Gerichtskosten. Selbiges gilt, wenn der Autor auf seinem Presse-Portal gegen Marken- oder Urheberrechte Dritter verstößt.
j) Durch die Teilnahme und die redaktionelle Nutzung des von der GDN zur Verfügung gestellten Redaktionssystems gibt der Autor der GDN das unwiderrufliche und unbefristete Recht, seine Beiträge uneingeschränkt nutzen zu dürfen. Dies darf GDN nur im Rahmen des Geschäftszweckes durchführen, wobei GDN das Recht zur Vervielfältigung, zur Veröffentlichung, zur Bearbeitung und Speicherung in elektronischen Medien und Datenbanken hat. Der Autor ist damit einverstanden, dass GDN Dritten gewährt, redaktionelle Inhalte des Autors zu zitieren. Das Zitat darf dabei nicht mehr als fünf Prozent des Gesamttextes ausmachen, muss als Zitat gekennzeichnet werden, zudem muss die Quelle als Verlinkung benannt werden.
k) Auf GDN untersagt sind Inhalte und Fotomaterial mit gesetzeswidrigen, pornografischen, illegalen, beleidigenden, obszönen, rassistischen und schädigenden Texten bzw. Bildern und anderen schädlichen Inhalten. Nicht veröffentlicht oder gegenüber anderen geäußert werden dürfen Inhalte, die gewaltverherrlichend, diskriminierend oder bedrohlich sind. Ebenso dürfen jugendgefährdende Inhalte nicht veröffentlicht werden. Die Verantwortung für Veröffentlichungen liegt bei den Autoren, die diese Inhalte veröffentlicht haben. Nur mit Zustimmung dürfen urheberrechtlich geschützte Texte und Bilder veröffentlicht werden, ebenso personenbezogene Bilder, die eine Zustimmung der jeweiligen, abgebildeten Person bedürfen. Bei Minderjährigen kann eine solche Zustimmung nur der Erziehungsberechtigte erteilen. Diese Auflistung ist nicht abschließend. GDN behält sich das Recht vor, Inhalte nicht zu veröffentlichen, die gegen die aufgeführten Sachverhalte verstoßen. Weiterhin müssen die Bestimmungen des Pressekodex eingehalten werden. Wird gegen diese Bestimmungen verstoßen, kann GDN den Autor dauerhaft von der Nutzung der Plattform ausschließen. Die Angabe von falschen Benutzerdaten oder das Veröffentlichen von verbotenen Inhalten hat einen sofortigen und dauerhaften Ausschluss zur Folge.
l) Stellt der Autor redaktionelle Inhalte zur Verfügung, müssen diese folgende Kriterien erfüllen: Der Autor darf nur Artikel einstellen, die von ihm exklusiv geschrieben wurden. Der Bericht muss einzigartig und sollte nur für die GDN geschrieben sein und sollte in der Form nirgendwo anders veröffentlicht werden. Der Autor versichert, dass Rechte Dritter nicht verletzt werden. Der Autor ist im Sinne von §10, Abs. 3 MDStV für die Inhalte seines Artikels verantwortlich. Verboten sind Links zu sogenannten MfA-Seiten (Made for Adsense bzw. Affiliates). Der Bericht sollte dem Leser einen Mehrwert bieten, informativ sein und keine reine Werbesprache enthalten. Reine Werbebotschaften werden abgelehnt.
Unter dem Artikel muss der Name der für diesen Artikel verantwortlichen Person stehen. Inhalte, die Dritte in irgendeiner Weise schädigen oder Rechte Dritter verletzten könnten, sind nicht gestattet. Verboten sind außerdem Inhalte, die jugendgefährdend, obszön, rechtsradikal, rassistisch, pornografisch, beleidigend oder religiös beleidigend sind. Gleiches gilt für Pornos, Sportwetten, Betäubungsmittel und Potenzmittel.
m) Für die vom Autor auf dessen Subdomain eingestellten Inhalte ist er im Sinne des Medienstaatsvertrags (MDStV) alleine verantwortlich und kennzeichnungspflichtig. Werden in dem vom Autor eingestellten Inhalten Tele- oder Mediendienste angeboten, kann eine darüber hinaus gesetzliche Kennzeichnungspflicht bestehen. Dies ist dem Autor bekannt. Der Autor stellt die GDN von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der genannten Pflichten beruhen. Der Autor darf keine pornografischen und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anbieten oder anbieten lassen, die auf pornografische und/oder erotische Inhalte verweisen. Wird durch die Verwendung von Keywords gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und die Rechte Dritter verstoßen, darf der Autor die Subdomain nicht bei Suchmaschinen eintragen. Die GDN wird durch den Autor von sämtlichen Ansprüchen freigestellt, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen.
n) Liegt eine Rechteverletzung vor und bestehen unterschiedliche Auffassungen dazu, trägt der Autor die Beweislast. Ist der Autor der Meinung, dass keine Rechteverletzung vorliegt, muss er den nötigen Beweis dazu erbringen.
o) Die eingestellten und veröffentlichten Berichte und Artikel des Autors werden grundsätzlich immer unter der Creative Commons Lizenz veröffentlicht. Das bedeutet, dass sie von Dritten vervielfältigt, verbreitet und öffentlich aufgeführt werden können. Dabei sind folgende Bedingungen zwingend: Der Autor muss benannt und ein Link zur Quelle muss gesetzt werden. Kommerziell dürfen die Artikel nicht verwendet werden.
5. Kostenpflichtige Services und kostenpflichtiger Support
Die Ausstellung eines Redaktionsausweises oder einer Redaktionsbestätigung ist kostenpflichtig und muss spätestens zehn Tage nach dem Zugang der Auftragsbestätigung auf das angegebene Konto gutgeschrieben worden sein. Bereits geleistete Zahlungen können bei Auflösung, Kündigung oder Sperrung des Presse-Ressorts komplett oder teilweise zurückerstattet werden. Bei Zahlungsverzug kann die GDN den durch den Verzug entstandenen Schaden vom Autor ersetzen lassen. Mit Zahlungseingang erhält der Autor eine Rechnung, auf der die Steuer ausgewiesen ist, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes ausgewiesen ist.
Der Support und die Klärung von Fragen und Angelegenheiten, die über die Nutzung des Redaktionssystems oder kostenpflichtiger Services hinausgehen oder damit nichts zu tun haben (beispielsweise wenn Ansprüche Dritter an die GDN herangetragen werden), sind kostenpflichtig. Sie können jedoch mit bereits geleisteten Zahlungen verrechnet werden. Der Stundensatz der GDN für erbrachten Arbeits- und Zeitaufwand liegt bei 48,00 USD. Zusätzlich können auf den Autor weitere Kosten zukommen, sofern für die Klärung der Angelegenheit weitere Hilfe (beispielsweise durch einen Anwalt) nötig wird und gegenüber der GDN Honorare oder Vergütungen fällig werden. Der Autor verpflichtet sich, diese Kosten der GDN zu ersetzen.
6. Zahlungsverzug, Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung
GDN kann bei Zahlungsverzug die Vertragsleistung so lange verweigern, bis der Autor die vertraglich vereinbarten Entgelte bezahlt hat. Unberührt davon bleibt das Recht der GDN zur Geltendmachung von Schadenersatz und das Recht der außerordentlichen Kündigung und/oder Stornierung des Vertrags, außerdem das Recht zur Löschung des Presse-Ressorts des Autors. Gegen Forderungen der GDN kann der Autor nur dann aufrechnen, wenn die GDN diese Forderungen nicht bestreitet oder diese rechtskräftig festgestellt wurden.
7. Widerrufsrecht/Rücktritt
Der Autor hat ein Widerrufsrecht von 14 Tagen.
Widerrufsbelehrung:
Die Vertragserklärung kann vom Autor ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen widerrufen werden. Die Frist beginnt frühestens mit der Bestätigung dieser AGB, was im Zuge der Bestellung des kostenpflichtigen Services der Fall ist. Um die Frist des Widerrufs zu wahren, genügt es, den Widerruf per Brief, per Fax oder per Email rechtzeitig abzusenden. Der Widerruf muss an folgende Adresse gerichtet werden:
UPA United Press Association, Inc.
3651 Lindell Road, Suite D168 ? Las Vegas, NV 89103, USA
(702) 943.0233 Facsimile
Widerrufsfolgen:
Wird der Widerruf wirksam, erlischt das Vertragsverhältnis, bereits beiderseits erbrachte Leistungen werden zurückerstattet. Entscheidend für die Wahrung der Widerrufsfrist ist die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Verwirken des Widerrufs:
Das Widerrufsrecht kann nicht bei Leistungen angewendet werden, die nach Kundenspezifikationen angefertigt oder auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten wurden. Das Widerrufsrecht erlischt, sofern der Autor während der wirksamen Widerrufsfrist bereits personalisierte Leistungen angenommen hat. Das Widerrufsrecht des Autors erlischt vorzeitig, wenn die GDN vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung bzw. Freigabe von personalisierten Services begonnen hat und diese kostenpflichtig sind, z. B. die Ausstellung eines personalisierten Redaktions- oder Pressefotografenausweises bzw. die Ausfertigung einer oder mehrerer Redaktionsbestätigungen.
Ende der Widerrufsbelehrung
8. Änderungsvorbehalt
GDN kann jederzeit die vom Autor zu zahlenden Entgelte zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums ändern. Der Autor wird per Email oder per Brief in einem angemessenen Zeitraum vor einer Änderung darüber informiert. Im Falle einer Entgelterhöhung kann der Autor das Vertragsverhältnis innerhalb von vier Wochen ab Zugang der Änderung außerordentlich kündigen. Andernfalls erkennt der Autor die Entgelterhöhung an, sofern er von der GDN in deren Mitteilung über die Erhöhung des Entgeltes ausdrücklich auf die Konsequenzen einer Nichtausübung des außerordentlichen Kündigungsrechts hingewiesen wurde.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit und ohne Angabe von Gründen durch die GDN geändert werden. Diese Änderungen werden in einer angemessenen Frist rechtzeitig angekündigt. Jeder Autor hat das Recht, den Änderungen zu widersprechen. Sofern innerhalb von vier Wochen nach der Bekanntgabe kein Widerspruch eingelegt wird, erkennt der Autor die Änderungen an. GDN muss in diesem Zuge den Autor jedoch darauf hinweisen, was die Nichteinlegung des Widerspruchs bedeutet. Legt der Autor Widerspruch ein, kann die GDN das Vertragsverhältnis zu dem Zeitpunkt kündigen, zu dem die Änderungen der Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen. Mit der Kündigung wird das persönliche Presse-Ressort des Autors gelöscht. Unbesehen davon kann GDN bisher freiwillig und/oder kostenlose Dienste jederzeit widerrufen und/oder in kostenpflichtige Services umwandeln.
9. Vertragsdauer und Kündigung
Werden befristete Vertragsverhältnisse geschlossen, dann ist eine Kündigung erstmals mit Ende der Laufzeit möglich. Wird der Vertrag nicht rechtzeitig vor dem Ablauf der Laufzeit gekündigt, dann verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern keine anderweitige Abrede stattfindet. Die Nutzung der Subdomain bzw. des persönlichen Presse-Ressorts kann jederzeit zum Ende eines Quartals mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Auch eine vorzeitige Kündigung ist möglich, der Autor hat dann allerdings keinen Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge. Die Kündigung muss per Brief, per Fax oder per Email an folgende Adresse gerichtet sein:
UPA United Press Association, Inc.
3651 Lindell Road, Suite D168 ? Las Vegas, NV 89103, USA
(702) 943.0233 Facsimile
Per Email an: info@unitedpressassociation.org
Unberührt bleibt das Recht der außerordentlichen Kündigung, ebenso das Recht von GDN aus einem wichtigen Grund fristlos zu kündigen. Eine außerordentliche Kündigung wird insbesondere dann ausgesprochen, wenn ein schuldhafter Verstoß gegen geregelte Pflichten, die unter Punkt 4/II aufgeführt werden, vorliegt, ebenso bei einer Preiserhöhung nach § 9. Eine außerordentliche Kündigung kann sofort wirksam werden, wenn gegen eine der in § 4/II geregelten Pflichten verstoßen wurde und zwar dann, wenn wichtige Gründe vorliegen (z. B. wenn der Autor gegen die Punkte 4/II b), c), d), e), h) und i) der AGB verstößt oder der Autor trotz einer schriftlichen Abmahnung gegen die Interessen der GDN oder anderer Geschäftspartner verstößt. Tritt dieser Fall ein, dann endet das Vertragsverhältnis unter Verzicht aller Ansprüche des Autors gegenüber der GDN mit sofortiger Wirkung. Ob wichtige Gründe vorliegen, kann die GDN nach eigenem Ermessen entscheiden. Die Daten des Autors werden aus technischen Gründen erst zwei bis vier Wochen nach Ende der Vertragslaufzeit gelöscht.
Ein Anspruch auf Erstattung bereits geleisteter Zahlungen steht dem Autor weder bei einer regulären, noch bei einer vorzeitigen Kündigung zu. Außerdem verzichtet der Autor auf die Geltendmachung vermeintlicher Ansprüche.
10. Datenschutz- und Einwilligungsklausel
GDN beachtet die Einhaltung des Datenschutzes. Gespeichert und verarbeitet werden personenbezogene Daten nur, soweit sie zur Vertragsdurchführung notwendig sind. Der Autor gestattet der GDN, seine Daten unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu speichern und für geschäftlich notwendige Vorgänge zu verwenden. Der Autor gestattet ferner, dass die GDN ihm ein personalisiertes Presse-Ressort inklusive einer Subdomain einrichtet. Im Rahmen des personalisierten Presse-Ressorts kann die GDN Daten des Autors angeben. Darunter fallen Namen, Adresse oder Kommunikationsverbindungen, vor allem aber Angaben, die das Impressum oder die Kontaktdaten betreffen. Dazu gibt der Autor der GDN die Genehmigung.
11. Netzausfall, Zugriff und technische Voraussetzungen
Der Autor kann sein Presse-Ressort im Rahmen des aktuellen Standes der von GDN zu Verfügung gestellten Technik nutzen. Eine ständige Verfügbarkeit kann weitestgehend garantiert werden, wobei Ausfälle möglich sind. Zeitweilig werden die Leistungen von GDN beschränkt, wenn dies durch Kapazitätsengpässe, Serverauslastung, Sicherheit oder der Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich wird. Dasselbe gilt für Wartungsarbeiten, um den ordnungsgemäßen Betrieb des Newsportals zu unterstützen oder zu verbessern. Ausfallzeiten werden so kurz wie möglich gehalten, GDN berücksichtigt dabei die berechtigten Interessen der Autoren. Ansprüche für gerade genannte Ausfälle können deswegen nicht geltend gemacht werden.
12. Haftungsausschluss allgemein
Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstandene Schäden haftet die GDN nur dann, wenn diese darauf beruhen, dass GDN vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat oder sie auf eine schuldhafte Verletzung der wesentlichen Vertragspflichten von GDN zurückzuführen ist. Dies gilt auch, wenn Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und/oder aus der Vornahmen unerlaubter Handlungen entstanden sind. Eine Haftung, die darüber hinaus geht und Schadensersatzansprüche zur Folge hätte, ist ausgeschlossen.
Außer bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigem Verhalten, der Verletzung der Kardinalspflicht oder der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit durch die GDN ist eine Haftung auf die bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden und der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Diese Klausel gilt zudem für mittelbare Schäden, vor allem für einen entgangenen Gewinn. Eine Gewähr durch die GDN auf Aktualität, Vollständigkeit, Qualität, Korrektheit oder wettbewerbsrechtlicher Zulässigkeit der bereitgestellten Informationen auf dem Newsportal, wird nicht übernommen. Grundsätzlich ausgeschlossen sind Haftungsansprüche gegen die GDN, die auf Schäden materieller oder ideeller Art zurückgehen, wenn sie durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht werden. Eine Veränderung, Ergänzung, Löschung oder dauerhafte Einstellung des Dienstes, des Newsportals oder des gesamten Angebots ohne gesonderte Ankündigung, behält sich die GDN vor.
13. Besonderer Haftungsausschluss und Haftungsfreistellung durch den Autor
Der Autor haftet - sofern ihn ein Verschulden trifft - für jegliche Inanspruchnahme des Dienstes unter seiner Benutzerkennung. Sollte ein Missbrauch der Benutzerkennung auftreten, muss der Autor beweisen, dass er die missbräuchliche Nutzung nicht zu verantworten hat. Sollten Dritte aufgrund einer Verletzung ihrer Rechte, vor allem von Urheber-, Lizenz-, Wettbewerbs- oder sonstigen Schutzrechten, Ansprüche gegenüber GDN geltend machen, stellt der Autor GDN von all diesen Ansprüchen frei. Eventuelle Kosten, die aufgrund der rechtsverletzenden Inhalte entstehen, trägt der Autor bzw. erstattet er der GDN. Außerdem verpflichtet er sich, GDN bei der Klärung sämtlicher, auf seinen Inhalten beruhender Ansprüche Dritter, zu unterstützen und zur Verteidigung notwendige, erforderliche Dokumente zu übergeben.
Rechte und Haftung an den vom Autor übermittelten redaktionellen Inhalten:
Für die Inhalte (redaktionelle Inhalte), die der Autor über das Newsportal veröffentlicht, ist er alleine verantwortlich. Der Autor trägt auch die Verantwortung für den Inhalt, dessen Richtigkeit und die rechtliche Zulässigkeit der Text- und Bildunterlagen, die über das Newsportal von ihm veröffentlicht werden. Durch die Übertragung eines redaktionellen Inhalts garantiert der Autor, dass er das Recht besitzt, diese Inhalte auf dem Newsportal zu veröffentlichen. Eine Überprüfung auf die Beeinträchtigung von Rechten Dritter muss durch die GDN nicht vollzogen werden. Ferner ist der Autor verpflichtet, GDN von allen Ansprüchen Dritter freizustellen. Wenn der Autor über das Newsportal Bildunterlagen und Markenrechte nutzt, muss er nicht nur zusichern, dass er die Rechte dazu hat, sondern auf Anfrage diese auch durch entsprechende Genehmigungen nachweisen können. Verboten sind das Übermitteln von redaktionellen Inhalten und/oder die Verlinkung zu rassistischen, illegalen, jugendgefährdenden, pornografischen, unerlaubten und gewaltverherrlichenden Inhalten.
14. Urheber- und Nutzungsrecht
Inhalte, die auf GDN angeboten werden, unterliegen dem Nutzungsrecht, teilweise auch dem Urheberrecht, das die GDN inne hat. Der Autor erhält durch die Nutzung eines Presse-Ressorts kein ausdrückliches und stillschweigendes Recht zur kommerziellen Verwertung anderer, nicht von ihm eingestellter Inhalte. Schutzvermerke müssen unverändert bleiben. Nicht gestattet sind der Nachdruck, die Übersetzung, die Einräumung von Reseller-Rechten oder die Nutzung von Inhalten Dritter - auch nicht auszugsweise. Eine Verwertung einzelner Inhalte auf kostenloser oder kostenpflichtiger Basis ist verboten. Pro Verstoß gegen das Urheberrecht ist der Autor zur Zahlung einer Strafe in Höhe von 10.000 USD verpflichtet. Firmenlogos, die auf dem Newsportal veröffentlicht wurden, dürfen nur nach vorheriger, schriftlicher Genehmigung im geschäftlichen Verkehr verwendet werden.
15. Anwendbares Recht und Schlussbestimmung
Wenn eine Regelung/Bestimmung dieses Vertrages unwirksam ist, nichtig ist oder wird, so ist die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksame oder nichtige Regelung durch eine andere zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder nichtigen Regelung entspricht oder ihr möglichst nahe kommt. Nebenabsprachen in mündlicher Form bestehen nicht, Ergänzungen oder weitere Vereinbarungen haben nur dann Gültigkeit, wenn diese schriftlich festgelegt wurden. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Leistungen aus diesem Vertrag ist für beide Parteien Las Vegas, USA. Dies gilt auch für Streitigkeiten aus Rechtsbeziehungen zwischen der GDN und dem Autor.
Korrespondenten
Kurt U. Heldmann
heldmannHartmut Butt
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